"Unter dem Namen Wasserversorgungsgenossenschaft Wald ZH besteht eine Genossenschaft nach Art. 828 ff OR mit Sitz in Wald. [...] Mit Beschluss vom 22.12.1993 erklärte der Regierungsrat die Wasserversorgungsgenossenschaft Wald als öffentlich-rechtlich."
Dies ist der Wortlaut von § 1 der Statuten der Wasserversorgungsgenossenschaft Wald. Nebst Berichterstattung an der jährlichen Generalversammlung veröffentlichen wir an dieser Stelle alle relevanten Dokumente über die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft. Bei Fragen dazu zögern Sie bitte nicht, unsere Geschäftsstelle zu Kontaktieren.